Antikörper-Suchtest und fetaler Rhesus-Faktor
Zu Beginn der Schwangerschaft wird die mütterliche Blutgruppe festgestellt und ein Antikörper-Suchtest durchgeführt. Beim Antikörper-Suchtest wird nach Antikörpern gegen Blutgruppenbestandteile im Blut der Mutter geschaut, besonders wichtig sind hier Antikörper gegen den Rhesusfaktor (RH). Dieser bezeichnet eine Besonderheit der roten Blutkörperchen. Rhesus-negative Frauen können in der Schwangerschaft mit einem Rhesus-positiven Kind Antikörper gegen diesen Blutgruppen-Faktor bilden. Diese Antikörper können über die Plazenta zum Ungeborenen gelangen und dessen rote Blutkörperchen zerstören. Dies kann zu einer Blutarmut beim Kind mit schwerwiegenden Folgen führen. Die Antikörperbildung findet insbesondere bei Blutungen in der Schwangerschaft und unter der Geburt statt. Damit dies nicht passiert, erhalten Rhesus-negative Schwangere eine so genannte Rhesusprophylaxe (i.m.-Injektion) bei Blutungen in der Schwangerschaft und regulär in der 28. – 30. Schwangerschaftswoche und nach der Geburt, wenn die Blutgruppe des Neugeborene bestimmt wurde und es Rhesus-positiv ist.
Rhesus-negative Schwangere können seit 2021 nun den Rhesus-Faktor ihres Kindes bereits in der Schwangerschaft testen lassen. So kann bei Rhesus-negativem Kind auf die Rhesusprophylaxe verzichtet werden.