Ultraschall­untersuchung

Ultraschalluntersuchungen dienen dazu, die Schwangerschaft zu bestätigen, den voraussichtlichen Geburtstermin festzulegen sowie den Gesundheitszustand, die Entwicklung und Lage des Kindes zu überprüfen. Der Verlauf der Schwangerschaft wird damit überwacht, und es kann eine Mehrlingsschwangerschaft festgestellt werden.

In den Mutterschaftsrichtlinien sind drei Ultraschalluntersuchungen vorgesehen, in jedem Schwangerschaftsdrittel eine (in der Frühschwangerschaft, in der 20.-23. SSW und in der 30 SSW).

Darüber hinaus kann bei jedem Termin auf Ihren Wunsch hin eine Ultraschall-Untersuchung zur Wachstums- und Entwicklungskontrolle Ihres Babys erfolgen. Die Kosten hierfür werden Ihnen als individuelle Gesundheitsleistung in Rechnung gestellt.

Wenn Komplikationen bestehen oder besondere Risiken vorliegen (z.B. bei Blutungen, Mehrlingsschwangerschaft, Risiko einer Frühgeburt), werden weitere medizinisch notwendige Ultraschalluntersuchungen durchgeführt. Die Kosten hierfür werden von den Krankenkassen übernommen.

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